Startpass in digitaler und gedruckter Form

DTU Startpass – jetzt für 2026 beantragen

03.11.2025 –  Oliver Kraus

Alle, die bisher noch keinen DTU Startpass besitzen oder den Verein wechseln, können ab sofort ihren Startpass für das Jahr 2026 beantragen. 

Die Verlängerung eines bestehenden Startpasses erfolgt automatisch – es ist kein erneuter Antrag erforderlich. 

Digitale Startpassbeantragung  

Die neuen Startpassbedingungen stehen hier als PDF zur Verfügung. 

Die wichtigsten Punkte zur Beantragung: 

  • Der DTU Startpass muss vom Antragstellenden selbst über die Datenbank Phoenix II online beantragt werden. 
  • Der DTU Startpass 2026 kann ab 1. November 2025 bis 30. September 2026 beantragt werden. 
  • Der Vereinsadmin wird per Mail über die Beantragung informiert und muss die Ausstellung eines DTU Basis-Startpasses freigeben. 
  • Bei Minderjährigen muss einer der Erziehungsberechtigten der Beantragung zustimmen. 

Alle weiteren Informationen, einschließlich einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur erstmaligen Beantragung, sind hier zu finden. 

Voraussetzungen für die Beantragung 

Der DTU Startpass setzt eine Mitgliedschaft in einem Verein voraus, der einem Landesverband der DTU angeschlossen ist. Der Verein muss kein reiner Triathlonverein sein.  

Wer noch auf der Suche nach einem passenden Verein ist, kann den Vereinsfinder der DTU nutzen. 

Einen Überblick über die Vorteile und Leistungen des DTU Basis-Startpasses und des DTU Premium-Startpasses gibt es hier

Optimal vorbereitet in die Saison 2026 

Im November und Dezember 2025 besteht die einmalige Möglichkeit, das Passfoto in der Startpassdatenbank Phoenix sowie in der TriathlonD-App auszutauschen.  
Wichtig: Das Gesicht muss klar und deutlich erkennbar sein.  

Die TriathlonD-App ist im App Store erhältlich.  
Dank der App werden kaum noch Plastikkarten produziert und versendet – ein wichtiger Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit und Entlastung der Vereine.  

Rückfragen zum Thema Startpass sind per E-Mail an startpass@triathlondeutschland.de oder an den zuständigen Landesverband zu richten.