
Klassifizierung
Alle Para-Triathletinnen und Para-Triathleten, die an nationalen sowie internationalen Meisterschaften teilnehmen möchten, müssen zuvor die Klassifizierung durchlaufen. Dabei werden verschiedene Tests wie beispielsweise Muskelfunktionstests und triathlonspezifische Techniktests absolviert und Punktwerte erzielt. Anhand des Gesamtpunktwerts wird man in eine Startklasse eingeordnet.
Seit 2018 gibt es insgesamt neun Startklassen, die im Folgenden kurz beschrieben werden.
Startklassen
PTWC1: Handbike/ Rennrollstuhl

In dieser Klasse starten Athletinnen und Athleten mit Bewegungseinschränkungen und Behinderungen, die dazu führen, dass ein konventionelles Fahrrad nicht sicher gefahren werden kann. Als Ursache können beispielsweise eingeschränkte Muskelkraft, Gliedmaßenverlust, Hypertonie, Ataxie oder auch Atheose sein. In dieser Klasse müssen ein Liege-Handbike (recumbent handcycle) und einen Rennrollstuhl verwendet werden (max. 463 Punkte).
PTWC2: Handbike/ Rennrollstuhl

Wie auch in der PTWC1 können Athletinnen und Athleten in dieser Startklasse ein konventionelles Fahrrad nicht sicher fahren, jedoch sind die Bewegungseinschränkungen nicht so stark wie in der PTWC1. Als Ursache können beispielsweise eingeschränkte Muskelkraft, Gliedmaßenverlust, Hypertonie, Ataxie oder auch Atheose sein. Athleten dieser Startklasse müssen ein Liege-Handbike (recumbent handcycle) und einen Rennrollstuhl verwenden (max. 640 Punkten).
PTS2: Schwerwiegende Bewegungseinschränkungen

In dieser Klasse starten Athletinnen und Athleten mit Bewegungseinschränkungen und Behinderungen wie beispielsweise Gliedmaßenverlust(en), Hypertonie, Ataxie oder Atheose. Die Athletinnen und Athleten nutzen Prothesen oder ähnliche unterstützende Hilfsmittel auf der Radstrecke und in der Laufdisziplin. Die Verwendung von Handbike/ Rennrollstuhl ist nicht erlaubt (max. 909,9 Punkte).
PTS3: Erhebliche Bewegungseinschränkungen

In dieser Klasse starten Athletinnen und Athleten mit Bewegungseinschränkungen und Behinderungen wie beispielsweise Gliedmaßenverlust(en), Hypertonie, Ataxie oder Atheose. Die Athletinnen und Athleten nutzen Prothesen oder ähnliche Hilfsmittel auf der Radstrecke und in der Laufdisziplin. Die Verwendung von Handbike/ Rennrollstuhl ist nicht erlaubt (910-979,9 Punkte).
PTS4: Mäßige Bewegungseinschränkungen

In dieser Klasse starten Athletinnen und Athleten mit Bewegungseinschränkungen und Behinderungen wie beispielsweise Gliedmaßenverlust(en), Hypertonie, Ataxie oder Atheose mit einer Gesamtpunktzahl zwischen 980 und 1091,9 bei der Klassifizierung. Die Athletinnen und Athleten nutzen Prothesen oder ähnliche Hilfsmittel auf der Radstrecke und beim Laufen. Die Verwendung von Handbike/ Rennrollstuhl ist nicht erlaubt.
PTS5: leichte Bewegungseinschränkungen

In dieser Klasse starten Athletinnen und Athleten mit Bewegungseinschränkungen und Behinderungen wie beispielsweise Gliedmaßenverlust(en), Hypertonie, Ataxie oder Atheose mit einer Gesamtpunktzahl zwischen 1092 und 1211,9 bei der Klassifizierung. Die Athletinnen und Athleten nutzen Prothesen oder ähnliche Hilfsmittel auf der Radstrecke und beim Laufen. Die Verwendung von Handbike/ Rennrollstuhl ist nicht erlaubt.
PTVI1: Vollständige Erblindung (IBSA/IPC B1)

Benutzung eines Tandems verpflichtend. Es ist ein Guide während des gesamten Rennens obligatorisch. PTVI 1 Athlet*innen müssen während des gesamten Rennens eine verdunkelte Brille tragen.
PTVI2: Starke Sehbehinderung (IBSA/IPC B2)
Benutzung eines Tandems verpflichtend. Es ist ein Guide während des gesamten Rennens obligatorisch.
PTVI3: schwache oder teilweise Sehbehinderung (IBSA/IPC B3)
Benutzung eines Tandems verpflichtend. Es ist ein Guide während des gesamten Rennens obligatorisch.
Guides und Helfer
Guides

Für alle PTVI Athletinnen und Athleten ist eine Begleitung (Guide/ Pilot) desselben Geschlechts und derselben Nation verpflichtend. Dieser darf während des Wettkampfes nicht gewechselt werden. PTVI Athletinnen und Athleten werden im Rennen gemeinsam gewertet. Diejenigen in der Startklasse PTVI1 bekommen einen zeitlichen Vorsprung beim Schwimmen.
Persönliche Helfer (Paratriathlon Handlers):
Para-Triathletinnen und Para-Triathleten stehen in Abhängigkeit der jeweiligen Startklasse Helferinnen und Helfer zu, die ungehinderten Zutritt zu den Wettkampfstätten haben müssen. Diese Helferinnen und Helfer unterstützen beim Wasserausstieg sowie bei den Wechseln.
PTS2, PTS3, PTS4, PTS5: je ein Helfer oder eine Helferin
PTWC: zwei Helfer oder Helferinnen
PTVI: die Begleitung (Guide) übernimmt die Funktion des Helfers oder der Helferin; ein zusätzlicher Helfer oder Helferin ist nicht erlaubt.
Dokumente zur Klassifizierung
Wer national starten möchte, muss eine nationale Klassifizierung durchlaufen. Dafür müssen folgende Dokumente ausgefüllt und unterschrieben werden.
Akzeptierte Behinderungen/ Bewegungseinschränkungen
Art der Behinderung/ Bewegungseinschränkung | Beispiele von gesundheitlichen Gründen, die zu solchen Behinderungen/ Bewegungseinschränkungen führen können. |
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Beeinträchtigung der Muskelkraft | Rückenmarksverletzung, muskuläre Dystrophie, Verletzungen des Brachial-Plexus, Erbsche Lähmung, Polio, Spina bifida, Guillain-Barré-Syndrom. |
Eingeschränkte passive Bewegbarkeit | Ankylose (Gelenksteife), Gelenkkontrakturen; nicht jedoch Hypermobilität der Gelenke. |
Gliedmaßenverlust | Amputation nach Unfall oder von Geburt an sowie angeborene Fehlbildungen (Dysmelie). |
Hypertonie | Zerebrale Lähmungen, Verletzungen des Gehirns, Multiple Sklerose. |
Ataxie | Zerebralparesen, Hirnschädigungen, Multiple Sklerose, Friedreich Ataxie, Spinozerebelläre Ataxien (SCA) und andere neurodegenerative Erkrankungen |
Athetose | Zerebrale Lähmung, perinatale Hirnschädigung |
Sehbehinderungen | Myopia, Tunnelvision, Kalnienk-Vision, Skotom (blinder Fleck), Retinitis pigmentosa, Glaukom (Grüner Star), Maculadegeneration (Gelber Fleck), kongenitaler Katarakt (Grauer Star, angeboren). |