Anti-Doping-Gesetz ab 1. Januar 2016

28.12.2015 –  Oliver Kubanek

Zukünftig drohen Sportlern und "Hintermännern" harte Strafen

Am 27. November ging das bereits vom Bundestag verabschiedete Anti-Doping-Gesetz auch durch den Bundesrat (Regierungsentwurf und…

Zukünftig drohen Sportlern und "Hintermännern" harte Strafen

Am 27. November ging das bereits vom Bundestag verabschiedete Anti-Doping-Gesetz auch durch den Bundesrat (Regierungsentwurf und leichte Veränderungen des Bundestages). Somit wird es zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Künftig haben dopende Sportler und "Hintermänner" mit harten Strafen bis hin zu Freiheitsentzug zu rechnen. Bereits der Besitz oder Erwerb solcher Mittel in geringen Mengen zum beabsichtigten Zweck des Selbstdopings wird unter Strafe gestellt. Auch die Zusammenarbeit zwischen Staat und Sport bei der nationalen Doping-Bekämpfung wird verstärkt.

Alle wesentlichen Aspekte des neuen Gesetzes hat die ARD in einem Bericht zusammengefasst.

Die DTU ist im Anti-Doping-Kampf sei Jahren einer der Vorreiter im deutschen Sport. Neben dem DTU-Anti-Doping-Tag, der 2016 zum sechsten Mal stattfindet und innerhalb der olympischen Sportverbände anhaltend einmalig ist, sind auch die DTU-Anti-Doping-Leitlinien (Link und pdf) gelebte Realität.