Beschluss Lothar Leder - Begründung
15.04.2008 – Haupt-Administrator
Im Verfahren Lothar Leder hat die Antidopingkommission der Deutschen Triathlon Union (DTU) beschlossen, das Verfahren nach Art. 24 ADK einzustellen.
Begründung:
1. Die
im Zusammenhang mit den im obigen Antidopingverfahren eingeholten Gutachten
ergeben, dass es sich hier um auffällige OFF Score Werte handelt, die eine
Manipulation nicht ausschließen. Eine solche Manipulation konnte jedoch im
vorliegenden Fall nicht ausreichend nachgewiesen werden. Konkret bedeutet
dies, dass der Beweis der Einnahme von verbotenen
Substanzen oder die Anwendung verbotener Maßnahmen im Sinne der ADO, dem NADA-
bzw. WADA-Code nicht geführt werden konnte.
2. Weder
die Antidopingordnung der DTU, noch der NADA-, oder WADA-Code in ihrer jeweils
gültigen Fassung sehen in einem solchen Fall eine Sanktionierung vor.
Um sich hier
jedoch nicht dem Vorwurf auszusetzen, man habe trotz äußerst auffälliger Werte
die Überprüfung versäumt, wurde das Verfahren eingeleitet und entsprechende Gutachten
eingeholt. Diese vermochten wissenschaftlich eine Manipulation nicht eindeutig,
insbesondere mangels Vorliegen von individuellen Vergleichswerten, zu beweisen.
Insoweit konnte dies rechtlich im Ergebnis nicht anders lauten.
Darüber
hinaus stellt eine Sanktionierung einen Eingriff in Artikel 12 Grundgesetz dar.
In einem solchen Falle, insbesondere aufgrund der Monopolstellung der DTU, war hier
besondere Sorgfalt anzuwenden
3. Darüber hinaus ist selbst bei anderen nationalen
und internationalen Verbänden, die bei Überscheitung von Grenzwerten eine
Gesundheitsschutzsperre vorsehen, eine Sanktionierung im Weiteren nicht
vorgesehen und möglich.