
Diether Mahn: „Ohne Ordnung geht nichts“
18.03.2025 – Oliver Kraus

Diether Mahn - Verfasser der DTU Satzung und 30 Jahre Vorsitzender der DTU Verbandsgerichtsbarkeit
Diether Mahn, mittlerweile 92 Jahre alt, der 30 Jahre den Vorsitz des Verbandsgerichtes innehatte und als Gründervater der Satzung gilt, nimmt uns mit auf eine Reise zur Entstehung der DTU Statuen.
Herr Mahn, warum ist eine Satzung für einen Verband so wichtig?
Ganz simpel: Ohne Ordnung geht nichts. Eine Satzung ist das Gerüst, an dem sich alles orientiert. Im Übrigen ist ihr Vorliegen gesetzlich vorgeschrieben.
Wie schwierig war es, eine solche Satzung zu erstellen und in die DTU zu integrieren?
Das war nicht leicht. Das Schreiben selbst ist Schreibtischarbeit – man sieht ins Gesetz, sucht sich Vergleichsmaterial, entwickelt eine Struktur und überlegt, was gewollt wird.
Das eigentliche Problem ist es, die widerstreitenden Interessen der Beteiligten in Einklang zu bringen.
Was hat Sie dazu bewogen, sich diesem Thema anzunehmen?
Ein Freund, der den vielleicht ersten Triathlon in Deutschland gemacht hat, kam zu mir und sagte: „Wir wollen die DTU gründen – wir brauchen eine Satzung.“
Er hatte bereits einen Entwurf, aber damit konnte man kaum arbeiten. Das war mein Einstieg.
Wie viel Arbeit steckte in der ersten Satzung?
Schwer zu sagen. Ich war Jurist und Richter am Oberlandesgericht, hatte also Erfahrung mit juristischen Konstruktionen.
Wie viel Zeit genau da hineingeflossen ist, weiß ich nicht. Das hätte meine Frau beantworten können, aber sie lebt leider nicht mehr. Es war jedenfalls nicht wenig.
Wann stand die erste richtige DTU Satzung?
Das genaue Jahr weiß ich nicht mehr. Aber es gab immer wieder Änderungswünsche, gerade wenn Probleme in der DTU auftraten.
Ich habe dann gesagt: „Zeigt mir, was konkret falsch ist, dann schaue ich es mir an.“ Einfach nur zu sagen, „wir haben Probleme, wir müssen die Satzung ändern“, war für mich kein Argument.
War die erste Satzung also stabil oder wurde viel daran geändert?
Nachdem die Satzung vom Verbandstag angenommen war, gab es – abgesehen vom Fall der Wiedervereinigung – bis zu meinem Ausscheiden keine wesentlichen Änderungen.
Sie waren nicht nur maßgeblich an der Satzung beteiligt, sondern auch 30 Jahre lang Vorsitzender des Verbandsgerichts. Sind sie stolz darauf?
Das habe ich selbst erst neulich realisiert.
Stolz? Nicht unbedingt. Aber ohne eine funktionierende Verbandsgerichtsbarkeit geht es nicht. Es gibt immer Streitfälle – mal berechtigte, mal unbegründete.
Dass man mich über so lange Zeit immer wieder mit dieser Aufgabe betraut hat, macht mich zufrieden.
Welche Fälle sind Ihnen besonders in Erinnerung geblieben?
Es gab heftige Dopingprobleme. Ein Fall ist mir besonders im Kopf geblieben: Da wurde angedeutet, dass man im Zuge des verbandsgerichtlichen Verfahrens im Wege eines „Deals“ zu Tage fördern könnte, wo weltweit die Dopingnester sind. Das war brisant.
Auch Versuche, einen Landesverband auszuschließen, gab es.
Zum Abschluss: Was wünschen Sie der DTU für die nächsten 40 Jahre?
Einen ewig jungen Martin Engelhardt.