Kompromiss: Besitz von Dopingpräparaten wird zum Straftatbestand

22.01.2007 –  Haupt-Administrator

Nach monatelangem Streit haben sich die Koalitionsparteien auf eine Verschärfung der Anti-Doping-Bestimmungen in Deutschland geeinigt. Allerdings wird es kein eigenes Anti-Doping-Gesetz,…

Nach monatelangem Streit haben sich die Koalitionsparteien auf eine Verschärfung der Anti-Doping-Bestimmungen in Deutschland geeinigt. Allerdings wird es kein eigenes Anti-Doping-Gesetz, sondern nur eine Verschärfung des Arzneimittelgesetzes (§ 6a) geben, wie die sportpolitischen Sprecher der SPD- und CDU/CSU-Bundestagsfraktionen mitteilten.

In Zukunft wird der „Besitz nicht geringer Mengen“ leistungssteigernder Präparate geahndet. Dazu gehören Anabolika, Erythropoetin (EPO), Wachstumshormone, Insulin und antiöstrogen wirkende Substanzen. Mit dieser Maßnahme soll vor allem der organisierten Kriminalität strafrechtlich ein Riegel vorgeschoben werden – bisher reichte der Besitz von Dopingmitteln zur Begründung eines Tatverdachts nämlich nicht aus. Sportler, die durch den Besitz geringer Mengen verbotener Präparate auffallen oder bei Dopingkontrollen positiv getestet werden, unterliegen jedoch nach wie vor der Sportgerichtsbarkeit. Vor allem die Union hatte sich gegen die Einführung eines Besitzstraftatbestandes gesträubt und so die Einigung hinausgezögert.
Sina Horsthemke