Zweitstartrecht: Antragsphase startet
30.11.2020 – Eva Werthmann

Ab Dienstag, 1. Dezember, kann das DTU-Zweitstartrecht für die
Saison 2021 online beantragt werden. Das Zweitstartrecht ermöglicht es
Athletinnen und Athleten, für einen Verein in einer der Deutschen
Triathlonligen zu starten, der nicht derselbe Verein ist, bei dem sie
ihren DTU-Startpass beantragt haben. Das Zweitstartrecht kann pro
Saison nur einmal und nur für einen Verein beantragt werden. Für jede
Saison ist ein neuer Antrag erforderlich.
Der Antrag muss über das Onlineportal des jeweiligen Landesverbands
gestellt werden. Die Beantragungsfrist für das Zweitstartrecht für die
Saison 2021 endet am 30. April 2021. Spätestens an diesem Tag muss der
Antrag im Original bei der DTU eingegangen sein. Wie die Beantragung im
Detail abläuft, ist auf der DTU-Website erklärt.