Zweitstartrecht bis zum 22. Juni beantragen
18.06.2020 – Thorsten Eisenhofer
Die Beantragungsfrist für das Zweitstartrecht endet am Montag, 22. Juni. Der Antrag muss über das Onlineportal des jeweiligen Landesverbands gestellt werden. Spätestens an diesem Tag muss der Antrag im Original bei der DTU eingegangen sein. Wie die Beantragung im Detail abläuft, ist auf der DTU-Website erklärt.