Rechtmäßigkeit des außerordentlichen Verbandstages
20.02.2008 – Nina Stern
Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des außerordentlichen Verbandstages vom
17.02.2008 haben wir dies von mehreren externen Juristen, u.a. von Herrn Dr.
Günter Paul, Rechtsanwalt und Notar und Präsident des Staatsgerichtshofes,
überprüfen lassen.Das Ergebnis dieser Überprüfung ist, dass dieser
außerordentlicher Verbandstag rechtswirksam und demokratisch einberufen und
durchgeführt wurde.
Claudia Wisser
Vizepräsidentin